CONTACT
Booking
E-Mail: gerry-playa@susanp.com
Phone: 0043 (0) 676 767 6801
Homepage: www.gerry-playa.com

AGB`s
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB sind ein Bestandteil der Auftragsbestätigung mit „DJ Gerry Playa feat. Susan P.“, in Folge GP&SP genannt. Die anderen Punkte der Verträge sind individuelle Vertragsbestandteile und variieren dementsprechend.
Leistung:
Die Leistung von GP&SP umfasst einen Musikauftritt. Der genaue Umfang der Leistungsverpflichtung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung von GP&SP. Verträge zwischen GP&SP und dem Auftraggeber kommen erst mit der Annahme durch GP&SP zustande. Dies gilt in Form einer Auftragsbestätigung oder auch in Form einer Email.
Auftrittsbedingungen:
Der Auftraggeber organisiert für Susan P. / Saxophon eine Bühne oder Podest in Größe von min. 1,5 m2 sowie Stromversorgung am Auftrittsort. Andere Auftrittsplätze nur nach Rücksprache und Einverständnis mit DJ&SP. Jeder Auftrittsplatz bietet für Susan P. / Saxophon Bewegungsfreiheit zum Performen und ist frei von Bedienungspersonal oder Gästen. Musik-Auftritt im Freien bei Temperaturen unter 15 Grad Celsius bedarf der Rücksprache und Zustimmung von Susan P. / Saxophon (Intonation temperaturabhängig, eventuelle Aufstellung von Heizstrahlern o.ä.).
Sollte eine Zufahrt zum Musikauftritts-Ort für GP&SP mit derem PWK nicht möglich sein, so stellt und organisiert der Auftraggeber eine sichere Zufahrt (Shuttle, Taxi o.ä.). Bei einer Gondel- oder Bootsfahrt stellt und organisiert der Auftraggeber ein Ticket für GP&SP (hin & retour). Zulässige Parkplätze am Auftrittsort werden vom Auftraggeber organisiert, erforderliche Zufahrtscheine, Parkausweise, Park- oder Mautgebühren sowie Eintrittskarten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Speisen und Getränke im normalen Rahmen sind für GP&SP und eine Begleitperson (nach Bedarf: Fahrer, Techniker) frei. Im Falle eines Übernachtungswunsches seitens GP&SP gewährt der Auftraggeber Übernachtung mit Frühstück inkl. Parkgebühren.
Bei Unterbrechungen oder Verzögerungen jeglicher Art seitens des Veranstalters (Ansprachen, Einlagen, verspäteter Beginn usw.) führt dies keinesfalls zu einer Verlängerung der vereinbarten Spieldauer. Ebenfalls führt eine vorzeitige Beendigung der Veranstaltung durch den Veranstalter in keinem Fall zu einer Minderung der vereinbarten Gage. Verlängerungen der Spielzeit müssen mit GP&SP abgesprochen werden, bedürfen deren Zustimmung und werden separat verrechnet.
Die Buchung von GP&SP für eine Veranstaltung bedeutet nicht, dass diese die Veranstaltung oder das Produkt automatisch bewirbt / promotet. Jede Art von werbendem Einsatz muss mit GP&SP gesondert vereinbart werden.
Namensnennung:
Bei Ankündigung, Berichterstattung, Nachberichterstattung in Printmedien (wie Magazine, Zeitungen, Kataloge, Plakate), Social Media (wie Facebook, Instagram) und elektronischen Medien (wie TV, Radio, Website) sowie bei Live-Ankündigungen des Auftritts durch einen Moderator / Veranstalter hat der Auftraggeber für eine korrekte Namensnennung zu sorgen: „DJ Gerry Playa feat. Susan P.“
Soll die Veranstaltung politischen oder religiösen (Werbe)zwecken dienen, ist dies GP&SP vor Vertragsabschluss schriftlich mitzuteilen.
Fotos & Video:
Sollte der Auftraggeber den Auftritt mitfilmen oder mitfilmen lassen, so erhalten GP&SP auf Wunsch eine Kopie dieses Videomitschnittes mit dem Einverständnis, es für eigene Promotionzwecke verwenden zu dürfen. Fotos und Videos, die GP&SP vom Veranstalter oder Dritten zur Verfügung gestellt bekommt oder selber macht, sind für sie frei zur Verwendung für ihre Homepage, Social Networks oder Werbezwecke.
Haftung und Gewährleistung:
Der Auftraggeber gewährleistet die Sicherheit von Susan P. / Saxophon und verpflichtet sich, Raufereien und Tumulte fernzuhalten bzw. schnellstmöglich zu beseitigen. Schäden, die vom Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder Gästen gegenüber GP&SP und deren Equipment entstehen, trägt der Auftraggeber.
Kündigung und Rücktritt:
Für den Fall der Kündigung hat der Auftraggeber alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen direkten Kosten zu ersetzen. Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber durch die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses die Zahlung der vereinbarten Honorare für GP&SP nach folgender Staffelung zu zahlen: Bei Stornierung nach Auftragsfixierung und bis zu 12 Wochen vor dem Auftritt fallen für den Auftraggeber 30%, zwischen 12. und 6. Woche 60%, danach 100% des Gesamtbetrags an.
Ein von GP&SP unterzeichneter Vertrag verliert seine Gültigkeit, wenn der Vertragspartner innerhalb von 14 Tagen keine Gegenzeichnung / schriftliche Rückbestätigung (Email) leistet.
Vergütung erfolgt auch trotz frühzeitigen Abbruchs der Veranstaltung (z.B. durch schlechte Witterungsverhältnisse) o.ä.
Verspätungen, Wartezeiten und Ablaufänderungen, die von GP&SP nicht verschuldet wurden, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Höhere Gewalt:
Sollte durch höhere Gewalt (Unfall, Krankheit, usw.) das Engagement entfallen, kann der Auftraggeber keinerlei Ansprüche finanzieller Natur geltend machen. In diesem Fall verpflichten sich GP&SP, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren.
Sonstige Leistung vom Auftraggeber:
Veranstaltungen außerhalb des privaten Rahmens ist laut Urheberrecht eine „Öffentliche Aufführung“. Behördliche Anmeldungen, Auflagen und Abgaben (AKM, Suissa, GEMA, Ausländersteuer ect.) dafür trägt der Auftraggeber.
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand: A-6020 Innsbruck